Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein (ETL)

1. Vertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Inhalt des mit der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein und dem Gast abgeschlossenen Vertrags. Der Vertrag kommt durch die wechselseitige Zeichnung zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Die ETL hat vor Gegenzeichnung durch den Gast keine Verpflichtungen diesem gegenüber. Diese AGB gelten ausschließlich; den AGB gegenüber abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind (mit gegenseitiger Bestätigung). Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der ETL, insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern, anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.

2. Gästezimmer

Die Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag müssen die Zimmer spätestens bis 9:00 Uhr geräumt werden.

3. Rechnung und Kostenübernahme

Der Gast ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Gast, im Auftrag oder auf Bitten des Gastes, seiner Gäste und Veranstaltungsteilnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter für jegliche Waren oder Dienstleistungen verursacht werden, zu übernehmen. Rechnungen der ETL sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung mit der ETL zu klären.

Grundlage des Vertrags ist die für den Veranstaltungszeitraum gültige Preisliste der ETL.

4. Stornovereinbarungen

4.1. Hotelgäste/Gästegruppen im Tagungshotel ETL

Jegliche Art der Stornierung hat schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Im Fall der Annullierung durch den Gast ist der Gast verpflichtet, der ETL gegenüber den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen (Stornierung der Veranstaltung bzw. Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 10%): Wird eine Veranstaltung storniert oder die vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als 10% reduziert,

  • entfällt bis 84 Tage vor Beginn eine Berechnung.
  • Von 83 bis 42 Tage vor Beginn werden 20% des Preises der vereinbarten, nicht abgenommenen Leistungen,
  • von 41 bis 14 Tage vor Beginn werden 40% des Preises der vereinbarten, nicht abgenommenen Leistungen,
  • ab 13 Tagen vor Beginn werden 80% des Preises der vereinbarten, nicht abgenommenen Leistungen

als Stornokosten berechnet.

4.2. Bildungs- und Freizeitangebote der ETL-Bildungsabteilung

Personen, die sich für ein Bildungs- und Freizeitangebot der ETL angemeldet haben und wider Erwarten nicht teilnehmen können,

  • können sich bis 42 Tage vor Beginn kostenfrei abmelden.
  • Bei Abmeldung 41 bis 14 Tage vor Beginn wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € pro Person und Tag berechnet,
  • bei Abmeldung ab 13 Tagen vor Beginn werden 50% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt;
  • ohne Abmeldung fallen die vollen für Kursgebühr, Verpflegung und Übernachtung an.

Kosten für nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet.

 

5. Belegungsbogen und Datenschutz

Zur Vorbereitung der Veranstaltung übermittelt der Gast bis spätestens 15 Tage vor Ankunft der ETL einen ausgefüllten Belegungsbogen und eine Teilnehmerliste. Die Daten werden mit größtmöglicher Sorgfalt und gemäß EKD-Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit Zustandekommen des Vertrages akzeptiert der Gast die Datenschutzregelungen der ETL, siehe https://www.tagungsstaette-loewenstein.de/meta/datenschutz/.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für die gemeinsamen Mahlzeiten der Gruppe muss aus Dispositionsgründen spätestens zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich übermittelt werden. Kommen mehr Teilnehmende und ist die zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Mahlzeiten

Im Rahmen der Vollverpflegung werden vier Mahlzeiten pro Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind festgelegt und lauten wie folgt:

Frühstück 08:00 Uhr - 09:15 Uhr;

Mittagessen ab 12:15 Uhr, spätester Beginn 12:45 Uhr;

Kaffee und Kuchen ab 14:30 Uhr, spätester Beginn 15:30 Uhr;

Abendessen ab 18:15 Uhr, spätester Beginn 18:45 Uhr.

Abweichende Essenszeiten müssen über den Belegungsbogen (15 Tage vor Veranstaltungsbeginn) gemeldet werden und gelten nur, wenn die ETL nicht widerspricht.

Sonderkostwünsche sind mit der Teilnehmerliste 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.

Sonderveranstaltungen, z.B. Empfänge, Büffets bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert abgerechnet.

Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei genehmigten Ausnahmen dieses Grundsatzes wird ein Korkengeld erhoben.

7. Haftung

Störungen oder Mängel an den Leistungen der ETL werden, soweit möglich, umgehend beseitigt.

Ist die ETL an dem Erbringen ihrer Leistungen durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg oder ähnliches) oder andere durch die ETL nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Gast steht in diesen Fällen ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände bedarf der Zustimmung der ETL. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen  entsprechen. Der Gast haftet der ETL gegenüber für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Gastes, seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden.

8. Hygiene – Haustiere und Nichtraucherhaus

Das Mitbringen von Haustieren ist nur auf Anfrage möglich. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Haustier verursacht werden. Dies gilt für Schäden, die während des Aufenthalts oder auch im Nachhinein festgestellt werden.

Die ETL ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist im ganzen Haus aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste nicht zugelassen. Raucher können im Innenhof und vor dem Eingangsbereich die aufgestellten Aschenbecher nutzen.

9. Berechtigung zur Vertragskündigung

Die ETL behält sich vor, einen Belegungsvertrag zu kündigen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die geplante Veranstaltung nicht dem kirchlichen Auftrag des Hauses entspricht, sich nachteilig auf den Tagungsbetrieb auswirkt oder andere Gäste dadurch belästigt werden.

10. Übernachten im Zelt oder Pkw

Das Übernachten im Pkw, Wohnmobil, Caravan oder im mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Der für eine Gruppe verantwortliche Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden entsprechend informiert werden.

11. Haftung für abgestellte Pkws

Soweit dem Gast ein Parkplatz auf dem Gelände der ETL zur Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der ETL. Die ETL haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Gastes und deren Tagungsteilnehmer haftet die ETL nicht. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die ETL verpflichtet sich, die Fundsachen sechs Monate aufzubewahren.

12. Erlaubnisse

Der Gast hat notwendige behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der ETL beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die ETL.

13. Haftung für Schäden

Jedem Tagungsveranstalter und Teilnehmenden werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Tagungsveranstalter und den Teilnehmenden entstehen, übernimmt die ETL keine Haftung. Der Tagungsveranstalter und der Teilnehmende hat für die entstehenden Kosten aufzukommen.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort der von der ETL erbrachten Leistungen ist die Evangelische Tagungsstätte Löwenstein, Gerichtsstand ist Heilbronn.

Die ETL ist als Kirchenbezirksverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Löwenstein und vom Finanzamt Heilbronn als gemeinnützig anerkannt.

 

Geltung ab 1. April 2020 auf Beschluss des Vorstands der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein vom 2. März 2020

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