Evangelische Tagungsstätte Löwenstein


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Verantwortlich für den Inhalt:                   
Evangelische Tagungsstätte Löwenstein
Altenhau 57
74245 Löwenstein-Reisach
Telefon: (0 71 30) 48 48 - 0
Fax: (0 71 30) 48 48 - 499
E-Mail: info@tagungsstaette-loewenstein.de

Gestaltung und Programmierung:
Felix Bäuerle
74232 Abstatt
webmaster@tagungsstaette-loewenstein.de

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein (ETL)
- Tagungen aus Kirche, Wirtschaft und Gesellschaft -


1. Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des mit der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Der Vertrag kommt durch die wechselseitige Zeichnung zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Die ETL hat vor Gegenzeichnung durch den Kunden keine Verpflichtungen diesem gegenüber.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; den AGB gegenüber abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind (mit gegenseitiger Bestätigung).
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der ETL, insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern, anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der ETL beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch das Tagungszentrum.

2. Gästezimmer
Die Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag müssen die Zimmer spätestens bis 9:00 Uhr geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich.

3. Kostenübernahme – Rechnung
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste und Veranstaltungsteilnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter für jegliche Waren oder Dienstleistungen verursacht werden, zu übernehmen.
Rechnungen der ETL sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung mit der ETL zu klären.

4. Ausfallskosten
Jegliche Art der Stornierung hat schriftlich (Brief, Fax) zu erfolgen. E-Mail gilt nicht als schriftliche Stornierung. Im Fall der Annullierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, der ETL gegenüber den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden des Tagungszentrums nachweisen kann:

Stornierung der Veranstaltung - Ausfall der damit verbundenen Belegung
Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn / Annullierungsgebühren
a) bis 84 Tage Berechnung entfällt
b) von 42 bis 83 Tage 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
c) von 14 bis 41 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
d) von 0 bis 13 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

Reduzierung / Minderung von mehr als 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl

Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn / Annullierungsgebühren
a) bis 84 Tage Berechnung entfällt
b) von 42 bis 83 Tage 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
c) von 14 bis 41 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
d) von 0 bis 13 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Berechnet werden die vereinbarten Leistungen pro abgemeldeten Teilnehmer.

5. Rückmeldebogen
Für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung hat der Kunde der ETL die genaue Anzahl der Teilnehmenden spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Kommen tatsächlich weniger Teilnehmende als gemeldet, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der im Belegungsvertrag vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten (siehe Stornierung). Kommen mehr Teilnehmende und ist die zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Mahlzeiten
Im Rahmen der Vollverpflegung werden vier Mahlzeiten pro Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind festgelegt und lauten wie folgt:
Frühstück 08:00 Uhr - 09:15 Uhr
Mittagessen 12:15 Uhr - 12:45 Uhr
Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Abendessen 18:15 Uhr - 18:45 Uhr
Abweichende Essenszeiten müssen über den Belegungsbogen (15 Tage vor Veranstaltungsbeginn) gemeldet werden und gelten nur, wenn die ETL nicht widerspricht.
Sonderkostwünsche sind mit der Teilnehmerliste 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Sonderveranstaltungen, z.B. Empfänge, Büffets bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert abgerechnet.
Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei genehmigten Ausnahmen dieses Grundsatzes wird ein Korkengeld erhoben.

7. Haftung

Die ETL haftet für die Sorgfalt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der ETL auftreten, so wird sich die ETL nach unverzüglicher Rüge durch den Kunden um Abhilfe bemühen. Das Tagungszentrum haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist die ETL an dem Erbringen ihrer Leistungen durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg oder ähnliches) oder andere durch die ETL nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
Der Kunde haftet der ETL gegenüber für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht beklebt werden.

8. Hygiene – Haustiere und Nichtraucherhaus
Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die Gesundheit der anderen Gäste nicht zugelassen. Ausnahme besteht für Behinderten-Begleithunde. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Hund verursacht werden. Dies gilt für Schäden, die während des Aufenthalts oder auch im Nachhinein festgestellt werden.
Die ETL ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist im ganzen Haus aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste nicht zugelassen. Raucher können im Innenhof und vor dem Eingangsbereich die aufgestellten Aschenbecher nutzen.

9. Berechtigung zur Vertragskündigung
Die ETL behält sich vor, einen Belegungsvertrag zu kündigen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die geplante Veranstaltung nicht dem kirchlichen Auftrag des Hauses entspricht, sich nachteilig auf den Tagungsbetrieb auswirkt oder andere Gäste dadurch belästigt werden.

10. Übernachten im Zelt oder Pkw
Das Übernachten im Pkw, Wohnmobil, Caravan oder im mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden entsprechend informiert werden.

11. Haftung für abgestellte Pkws
So weit dem Kunden ein Parkplatz auf dem Gelände der ETL zur Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der ETL. Die ETL haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Kunden und deren Tagungsteilnehmer haftet die ETL nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die ETL verpflichtet sich, die Fundsachen sechs Monate aufzubewahren.

12. Erlaubnisse
Der Kunde hat notwendige behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

13. Haftung für Schäden
Jedem Tagungsveranstalter und Teilnehmenden werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Tagungsveranstalter und den Teilnehmenden entstehen, übernimmt die ETL keine Haftung. Der Tagungsveranstalter und der Teilnehmende hat für die entstehenden Kosten aufzukommen.

14. Gerichtsstand
Erfüllungsort der von der ETL erbrachten Leistungen ist die Evangelische Tagungsstätte Löwenstein. Sofern sich mit dem Kunden Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand für diese Streitigkeiten Heilbronn.
Die ETL ist als Kirchenbezirksverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Löwenstein und vom Finanzamt Heilbronn als gemeinnützig anerkannt.

Geltung ab 1.11.2011 auf Beschluss des Vorstands der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein

Download der AGB als PDF Datei