Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein (ETL)
- Tagungen aus Kirche, Wirtschaft und Gesellschaft -
1. Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des mit der
Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein und dem Kunden
abgeschlossenen Vertrags. Der Vertrag kommt durch die wechselseitige
Zeichnung zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag
zu unterzeichnen. Die ETL hat vor Gegenzeichnung durch den Kunden keine
Verpflichtungen diesem gegenüber.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; den AGB gegenüber abweichende Vereinbarungen
gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind (mit gegenseitiger
Bestätigung).
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der ETL,
insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern,
anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter-
oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die
Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der ETL beinhalten,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch das
Tagungszentrum.
2. Gästezimmer
Die Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur
Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht
nicht. Am Abreisetag müssen die Zimmer spätestens bis 9:00
Uhr geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger
Ankündigung und Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich.
3. Kostenübernahme – Rechnung
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im
Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste und
Veranstaltungsteilnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter für jegliche
Waren oder Dienstleistungen verursacht werden, zu übernehmen.
Rechnungen der ETL sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig.
Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese
innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung mit der ETL zu klären.
4. Ausfallskosten
Jegliche Art der Stornierung hat schriftlich (Brief, Fax) zu erfolgen.
E-Mail gilt nicht als schriftliche Stornierung. Im Fall der
Annullierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, der ETL
gegenüber den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten
Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren
Schaden des Tagungszentrums nachweisen kann:
Stornierung der Veranstaltung - Ausfall der damit verbundenen Belegung
Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn / Annullierungsgebühren
a) bis 84 Tage Berechnung entfällt
b) von 42 bis 83 Tage 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
c) von 14 bis 41 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
d) von 0 bis 13 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Reduzierung / Minderung von mehr als 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl
Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn / Annullierungsgebühren
a) bis 84 Tage Berechnung entfällt
b) von 42 bis 83 Tage 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
c) von 14 bis 41 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
d) von 0 bis 13 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Berechnet werden die vereinbarten Leistungen pro abgemeldeten Teilnehmer.
5. Rückmeldebogen
Für die ordnungsgemäße Durchführung einer
Veranstaltung hat der Kunde der ETL die genaue Anzahl der Teilnehmenden
spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Kommen tatsächlich weniger Teilnehmende als gemeldet, hat der
Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der im Belegungsvertrag
vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten (siehe Stornierung). Kommen mehr
Teilnehmende und ist die zusätzliche Unterbringung und Verpflegung
möglich, wird gemäß der tatsächlichen
Teilnehmerzahl abgerechnet.
6. Mahlzeiten
Im Rahmen der Vollverpflegung werden vier Mahlzeiten pro Tag angeboten.
Die Zeiten für die Mahlzeiten sind festgelegt und lauten wie folgt:
Frühstück 08:00 Uhr - 09:15 Uhr
Mittagessen 12:15 Uhr - 12:45 Uhr
Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Abendessen 18:15 Uhr - 18:45 Uhr
Abweichende Essenszeiten müssen über den Belegungsbogen (15
Tage vor Veranstaltungsbeginn) gemeldet werden und gelten nur, wenn die
ETL nicht widerspricht.
Sonderkostwünsche sind mit der Teilnehmerliste 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Sonderveranstaltungen, z.B. Empfänge, Büffets bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert abgerechnet.
Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei genehmigten Ausnahmen
dieses Grundsatzes wird ein Korkengeld erhoben.
7. Haftung
Die
ETL haftet für die Sorgfalt. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen der ETL auftreten, so wird sich die ETL
nach unverzüglicher Rüge durch den Kunden um Abhilfe
bemühen. Das Tagungszentrum haftet nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Ist die ETL an dem Erbringen ihrer Leistungen durch höhere Gewalt
(Brand, Streik, Unwetter, Krieg oder ähnliches) oder andere durch
die ETL nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar,
dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein
Schadensersatzanspruch nicht zu.
Der Kunde haftet der ETL gegenüber für Beschädigungen,
grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste,
Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden.
Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht
beklebt werden.
8. Hygiene – Haustiere und Nichtraucherhaus
Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit
Rücksicht auf die Gesundheit der anderen Gäste nicht
zugelassen. Ausnahme besteht für Behinderten-Begleithunde. Der
Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Hund
verursacht werden. Dies gilt für Schäden, die während
des Aufenthalts oder auch im Nachhinein festgestellt werden.
Die ETL ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist im ganzen Haus aus
hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste
nicht zugelassen. Raucher können im Innenhof und vor dem
Eingangsbereich die aufgestellten Aschenbecher nutzen.
9. Berechtigung zur Vertragskündigung
Die ETL behält sich vor, einen Belegungsvertrag zu kündigen,
falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die geplante
Veranstaltung nicht dem kirchlichen Auftrag des Hauses entspricht, sich
nachteilig auf den Tagungsbetrieb auswirkt oder andere Gäste
dadurch belästigt werden.
10. Übernachten im Zelt oder Pkw
Das Übernachten im Pkw, Wohnmobil, Caravan oder im
mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Der
Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden
entsprechend informiert werden.
11. Haftung für abgestellte Pkws
So weit dem Kunden ein Parkplatz auf dem Gelände der ETL zur
Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht
der ETL. Die ETL haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die
auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter
Sachen und Wertgegenstände des Kunden und deren Tagungsteilnehmer
haftet die ETL nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden
nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die
ETL verpflichtet sich, die Fundsachen sechs Monate aufzubewahren.
12. Erlaubnisse
Der Kunde hat notwendige behördliche Erlaubnisse für seine
Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.
Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und
sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu
zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den
Gläubiger zu entrichten.
13. Haftung für Schäden
Jedem Tagungsveranstalter und Teilnehmenden werden allgemeine
Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für
Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Tagungsveranstalter und
den Teilnehmenden entstehen, übernimmt die ETL keine Haftung. Der
Tagungsveranstalter und der Teilnehmende hat für die entstehenden
Kosten aufzukommen.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort der von der ETL erbrachten Leistungen ist die
Evangelische Tagungsstätte Löwenstein. Sofern sich mit dem
Kunden Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand
für diese Streitigkeiten Heilbronn.
Die ETL ist als Kirchenbezirksverband eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Löwenstein und vom Finanzamt
Heilbronn als gemeinnützig anerkannt.
Geltung ab 1.11.2011 auf Beschluss des Vorstands der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein
Download der AGB als PDF Datei